Beförderungsbedingungen (Fluggäste und Gepäck international)

1.
Begriffsbestimmungen
2.
Anwendungsbereich
3.
Flugscheine
4.
Flugunterbrechungen (Stopover)
5.
Flugtarife und Reiserouten
6.
Änderung der Reiseroute, nicht erfolgte Beförderung und verpasste Anschlussflüge
7.
Reservierungen
8.
Einchecken
 
9.
Ablehnung und Beschränkung der Beförderung
10.
Gepäck (A) – (C)
Gepäck (D) – (G)
Gepäck (H) – (K)
11.
Flugpläne, Verzögerungen und Flugstreichungen
12.
Erstattungen
13.
Bodentransport
14.
15.
Verwaltungsformalitäten
16.
Sukzessive Luftfrachtführer
17.
Haftung des Luftfrachtführers
18.
Fristen für Ansprüche und Klagen
19.
Vorrangiges Gesetz
20.
Änderungen und Verzicht
2.Anwendungsbereich
(A) Allgemeines
Wenn das Abkommen ausdrücklich nichts anderes besagt oder zulässt, stellt kein Teil dieser Beförderungsbedingungen oder der JAL Vorschriften eine Änderung seitens JAL einer Klausel oder ein Verzicht seitens JAL auf ein durch das Abkommen gewährtes Recht dar.
(B) Anwendbarkeit
Diese Beförderungsbedingungen gelten für die Beförderung von Fluggästen und/oder Gepäck sowie für alle damit verbundenen Dienstleistungen, die JAL zu Tarifen, Preisen und Gebühren durchführt bzw. anbietet, welche in Verbindung mit diesen Beförderungsbedingungen veröffentlicht werden; dies gilt, sofern diese Beförderungsbedingungen nicht gegen das Abkommen verstoßen und ausgenommen des Falles, dass die JAL Beförderungsbedingungen ausschließlich für den Flugverkehr im Inland gelten.
(C) Gratisbeförderung
JAL behält sich bezüglich der Gratisbeförderung das Recht vor, die Anwendbarkeit von einzelnen Klauseln dieser Beförderungsbedingungen auszuschließen.
(D) Charter
Die Beförderung von Fluggästen und/oder Gepäck aufgrund einer Chartervereinbarung mit JAL unterliegt den für Charterflüge geltenden Beförderungsbedingungen von JAL.
(E) Änderungen der Beförderungsbedingungen oder der JAL Vorschriften
JAL hat das Recht, Klauseln dieser Beförderungsbedingungen oder der JAL Vorschriften ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu modifizieren, sofern die geltenden gesetzlichen Vorschriften dies nicht verbieten; Voraussetzung ist, dass kein Beförderungsvertrag geändert oder modifiziert wird, nachdem die Beförderung laut diesem Vertrag bereits begonnen hat.
(F) Geltende Voraussetzungen
Die Beförderung von Fluggästen und/oder Gepäck unterliegt diesen Beförderungsbedingungen sowie den JAL Vorschriften, welche zum Zeitpunkt des Reisebeginns laut erstem Flugcoupon des Flugscheins gültig sind.