Beförderungsbedingungen (Fluggäste und Gepäck international)

1.
Begriffsbestimmungen
2.
Anwendungsbereich
3.
Flugscheine
4.
Flugunterbrechungen (Stopover)
5.
Flugtarife und Reiserouten
6.
Änderung der Reiseroute, nicht erfolgte Beförderung und verpasste Anschlussflüge
7.
Reservierungen
8.
Einchecken
 
9.
Ablehnung und Beschränkung der Beförderung
10.
Gepäck (A) – (C)
Gepäck (D) – (G)
Gepäck (H) – (K)
11.
Flugpläne, Verzögerungen und Flugstreichungen
12.
Erstattungen
13.
Bodentransport
14.
15.
Verwaltungsformalitäten
16.
Sukzessive Luftfrachtführer
17.
Haftung des Luftfrachtführers
18.
Fristen für Ansprüche und Klagen
19.
Vorrangiges Gesetz
20.
Änderungen und Verzicht
10.
Gepäck (D) – (G)
(D)
Nicht aufgegebenes Gepäck
(1)
Mit Ausnahme der von JAL speziell für die Mitnahme in die Flugkabine zugelassenen Gegenstände besteht das Handgepäck, das ein Fluggast mit in die Flugkabine nehmen darf – neben einer laut JAL Vorschriften zugelassenen Tasche oder Behälter mit persönlichen Dingen, die der Passagier bei sich behält – laut JAL Vorschriften aus einem Stück Handgepäck, das in die Gepäckfächer oder unter den Vordersitz des Fluggastes passt; die Summe der drei Maße darf nicht größer sein als 115 Zentimeter (45 inches). Das Gesamtgewicht des Handgepäcks darf nicht größer sein als 10 kg (22 pounds). Der Fluggast darf kein Handgepäck mit in die Flugkabine nehmen, das laut Ansicht von JAL nicht sicher in der Kabine verstaut werden kann.
(2)
JAL gestattet dem Fluggast die Mitnahme von Gegenständen, die für die Beförderung im Frachtraum ungeeignet sind (zum Beispiel empfindliche Musikinstrumente), sofern diese im Voraus angekündigt und von JAL zur Beförderung angenommen worden sind. Für die Beförderung dieser Art von Gepäck wird laut JAL Vorschriften ein Sonderzuschlag berechnet.
(E)
Freigepäck
(1)
Jedem Fluggast steht folgendes Freigepäck (aufgegebenes und nicht aufgegebenes Gepäck) zu:
(a)
Falls die JAL Vorschriften nichts anderes vorschreiben, steht jedem Fluggast, der den Tarif für die erste Klasse bezahlt hat, 40 kg (88 pounds) Freigepäck zu.
(b)
Falls die JAL Vorschriften nichts anderes vorschreiben, steht jedem Fluggast, der den Tarif für eine Zwischenklasse bezahlt hat, 30 kg (66 pounds) Freigepäck zu.
(c)
Falls die JAL Vorschriften nichts anderes vorschreiben, steht jedem Fluggast, der den Tarif für die Economy Class bezahlt hat, 20 kg (44 pounds) Freigepäck zu.
(d)
Falls die JAL Vorschriften nichts anderes vorschreiben, steht jedem Fluggast neben dem Freigepäck unter (a), (b) bzw. (c) Handgepäck laut Beschreibung in Abschnitt (1), Paragraph (D) dieses Artikels zu.
(e)
Ungeachtet der obigen Abschnitte (a), (b), (c) und (d) steht jedem Kleinkind, für das ein Kleinkindtarif bezahlt wird, aufgegebenes Freigepäck von maximal 10 kg (22 pounds) sowie entweder ein zusammenklappbarer Kindersportwagen oder eine Kleinkindtasche oder ein Autokindersitz zu.
(2)
Ungeachtet des obigen Abschnitts (1) gilt für die Beförderung von oder zu einem Ort oder mehreren Orten in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada sowie für die in den JAL Vorschriften genannten Staaten für jeden Fluggast folgende Freigepäckmenge:
(a)
Jeder Fluggast, der den Tarif für die erste Klasse oder eine Zwischenklasse bezahlt, darf zwei Gepäckstücke als Freigepäck aufgeben. Jedes dieser Gepäckstücke darf maximal 32 kg (70 pounds) wiegen; die Summe der Maße jedes Gepäckstücks darf nicht größer sein als 158 cm (62 inches).
(b)
Jeder Fluggast, der den Tarif für die Economy Class bezahlt, darf zwei Gepäckstücke als Freigepäck aufgeben. Jedes dieser Gepäckstücke darf maximal 32 kg (70 pounds) wiegen; die Summe der Maße beider Gepäckstücke darf nicht größer sein als 273 cm (107 inches) und die jedes einzelnen Gepäckstücks darf nicht größer sein als 158 cm (62 inches).
(c)
Falls die JAL Vorschriften nichts anderes vorschreiben, darf jeder Passagier zusätzlich zu dem in den Abschnitten (a) und (b) erwähnten Freigepäck das in Abschnitt (1), Paragraph (D) dieses Artikels genannte Handgepäck mitnehmen; und
(d)
Ungeachtet der Abschnitte (a), (b) und (c) steht jedem Kleinkind, für das ein Kleinkindtarif bezahlt wird, ein Freigepäckstück zu; die Summe der Maße darf nicht größer sein als 115 cm (45 inches). Außerdem darf für ein Kleinkind ein zusammenklappbarer Kindersportwagen oder eine Kleinkindtasche oder einen Autokindersitz mitgenommen werden.
(e)
Für jeden der folgenden Gegenstände gilt 158 (62 inches) cm als Summe der Maße, unabhängig davon, welche Maße dieses Gepäckstück tatsächlich hat:
(i)
Ein Schlafsack oder eine Bettrolle
(ii)
Ein Rucksack, Ranzen oder Tornister
(iii)
Ein Paar Skis mit einem Paar Skistöcken sowie einem Paar Skistiefel
(iv)
Eine Golftasche mit Golfschlägern und einem Paar Golfschuhe
(v)
Ein Matchbeutel oder ähnlicher Beutel
(vi)
Ein ordnungsgemäß verpacktes Klappfahrrad
(vii)
Ein tragbares Musikinstrument, das nicht länger ist als 100 cm (39 inch)
(viii)
Andere, in den JAL Vorschriften genannte Gegenstände
(3)
Das Freigepäck für jeden Reiseabschnitt entspricht dem Freigepäck für die gezahlte Reiseklasse.
(4)
Falls zwei oder mehr Fluggäste mit demselben Flug zum selben Bestimmungsort reisen und gleichzeitig ihr Gepäck für die Beförderung durch JAL aufgeben, so kann JAL auf Wunsch dieser Fluggäste eine kollektive Freigepäckmenge gestatten. Dieses Freigepäck entspricht der Summe des individuell erlaubten Freigepäcks hinsichtlich Gewicht und Anzahl der Gepäckstücke.
(F)
Besonderes Freigepäck
Zusätzlich zum im Paragraph (E) oben beschriebenen Freigepäck befördert JAL laut JAL Vorschriften die persönliche Habe des Fluggasts ohne Aufpreis, sofern der Fluggast diese bei sich behält.
(G)
Übergepäck
(1)
Falls die JAL Vorschriften nichts anderes vorschreiben, berechnet sich der Zuschlag für Gepäck, welches das Gewicht des Freigepäcks überschreitet, pro Kilogramm (2,2 pounds) zu je eineinhalb Prozent (1,5%) des höchsten normalen Hinflug Economy Class Tarifs für einen Erwachsenen, welcher an dem Ausgabedatum des Übergepäckscheins gültig ist.
(2)
Ungeachtet des obigen Abschnitts (1) gilt für die Beförderung von und zu  einem oder mehreren Orten in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada sowie für die in den JAL Vorschriften genannten Staaten (Anflug oder Abflug) für das in Abschnitt (2), Paragraph (E) dieses Artikels beschriebene Übergepäck der in den JAL Vorschriften aufgeführte Zuschlag für Übergepäck.
(3)
Falls vorab nichts anderes zwischen JAL und dem Fluggast vereinbart wurde, kann JAL das Gepäck des Fluggastes, welches die Freigepäckmenge übersteigt, mit einem anderen Flug oder einem anderen Transportservice befördern.
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